Bei Aktualisierung der Gartenordnung ist die Öffentlichkeit gefragt
Die insgesamt fast 12.000 städtischen Kleingärten sind integraler Bestandteil des Kölner Grünsystems. Sie sind für die Ökologie und das städtische Klima von großer Bedeutung, dienen aber vor allem den Kölner*innen zum Gärtnern und zur Erholung.
Die Art und Weise der kleingärtnerischen Bewirtschaftung in den Parzellen, regelt die Kleingartenordnung in der jeweils vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Fassung. In der Gartenordnung werden die zugelassenen Aufbauten, die Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern sowie der Anbau von Obst und Gemüse geregelt und vorgegeben.