Feuerbrand ist eine gefährliche, durch das Bakterium Erwinia amylovora verursachte Pflanzenkrankheit.
Sie befällt vor allem Kernobstgewächse und kann sich seuchenartig schnell ausbreiten. Für die Gesundheit des Menschen besteht keine Gefahr.
Der Erreger des Feuerbrands ist das Enterobakterium Erwinia amylovora. Das stäbchenförmige Bakterium ist gleichmäßig über seine Zelloberfläche begeißelt, gramnegativ und auch unter Luftabschluss lebensfähig. Die optimale Wachstumstemperatur liegt zwischen 21 und 28 °C; die minimalen und maximalen Temperaturen für eine Entwicklung dieses Bakteriums liegen zwischen 3 und 12 °C sowie zwischen 32 und 42 °C.
Das Krankheitsbild des Feuerbrands äußert sich dadurch, dass Blätter und Blüten befallener Pflanzen plötzlich vom Blattstiel welken und sich braun oder schwarz verfärben. Die Triebspitzen krümmen sich aufgrund des Wasserverlustes hakenförmig nach unten. Die Pflanze sieht wie verbrannt aus (daher der Name „Feuerbrand“).
Innerhalb von zwei bis drei Wochen sterben junge Pflanzen ab. Bei älteren Pflanzen breitet sich die Erkrankung innerhalb eines oder mehrerer Jahre aus und führt zu deren Absterben. Zur eindeutigen Diagnose ist eine Laboruntersuchung notwendig.
Quarantäne und Meldepflicht
In Deutschland sind das Auftreten und der Verdacht auf Feuerbrand seit 1985 meldepflichtig. Die zuständige Behörde (je nach Bundesland das Landesamt bzw. die Landesanstalt für Landwirtschaft) kann eine Quarantänezone von 5 Kilometer um befallene oder befallsverdächtige Grundstücke anordnen; in diesem “abgegrenzten Gebiet” kann sie etwa die Vernichtung von befallenen und hochanfälligen Wirtspflanzen oder das Verbot der Bienenhaltung anordnen und sogar verfügen, dass Grundstücke von noch nicht befallenen Wirtspflanzen frei gemacht und gehalten werden.
Pflanzenschutzmittel
In Deutschland gibt es seit 2003 eine konsensual zwischen dem Julius Kühn-Institut (vor 2008 Biologische Bundesanstalt), Obstbau-, Imker- und Umweltverbänden ausgearbeitete Strategie zur Bekämpfung des Feuerbranderregers im Obstbau ohne Antibiotika, die für den Zeitraum 2008–2012 verlängert wurde.
Im Rahmen der Alternativforschung zu Streptomycin konnten verschiedene Hefepräparate, zuletzt insbesondere Candida sake als nahezu gleichwertiger Ersatz entwickelt werden. Trotzdem besteht weiterhin erheblicher Forschungsbedarf. In Deutschland wurde seit 2003 Streptomycin verwendet; es ist als Pflanzenschutzmittel nicht mehr zugelassen.