Die Meldung erfolgt an das für Ihre Kommune oder Stadt zuständige Gesundheitsamt oder Ordnungsamt – selbst dann, wenn sich die Ratten nicht auf Ihrem Privatgrundstück, sondern im öffentlichen Raum befinden. Die Meldung kann sowohl per Telefon als auch per E-Mail, Brief oder das Kontaktfomular auf der Internetseite der Behörde erfolgen.
Gehen Sie der Meldepflicht nicht nach, liegt eine Ordungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet wird.