Schon gewusst? #014

Ratten im Garten sind meldepflichtig

Ratten zählen zu den Gesundheitsschädlingen (§ 2 Absatz 12 Infektionsschutzgesetz (IfSG)).

Aus diesem Grund muss ein Befall – teilweise sogar der Verdacht auf einen Befall – gemeldet werden.

Die Meldung erfolgt an das für Ihre Kommune oder Stadt zuständige Gesundheitsamt oder Ordnungsamt – selbst dann, wenn sich die Ratten nicht auf Ihrem Privatgrundstück, sondern im öffentlichen Raum befinden. Die Meldung kann sowohl per Telefon als auch per E-Mail, Brief oder das Kontaktfomular auf der Internetseite der Behörde erfolgen.

Gehen Sie der Meldepflicht nicht nach, liegt eine Ordungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet wird.

banner6

Posted by Redaktion